Erstflug-Checkliste gemäß Art. 16 VO (EU) 2019/947
 
Für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) ist die Erstellung einer Erstflug-Checkliste für jedes Modell verpflichtend. Dies gilt sowohl für Neuinbetriebnahmen als auch für bestehende Bestandsmodelle.
 
Wichtige Hinweise zur Dokumentation:
  • Vollständigkeit: Die vollständig ausgefüllte Checkliste für das jeweilige Modell ist während des gesamten Flugbetriebs mitzuführen.
  • Aktualität: Nachträgliche Veränderungen am Modell oder technische Anpassungen sind im entsprechenden Dokumentationsfeld zu vermerken.
  • Bestandsschutz: Bitte beachten Sie, dass die Dokumentationspflicht auch rückwirkend für bereits im Einsatz befindliche Modelle besteht.
Sie können die Vorlage für die Erstflug-Checkliste hier herunterladen:
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