Flugplatzordnung

 

Wichtige Informationen zum Flugbetrieb

Die aktuelle Fassung der Flugplatzordnung steht Ihnen [HIER] als Download zur Verfügung.
Die Einhaltung dieser Ordnung ist für alle Pilotinnen und Piloten verpflichtend.

Die Genehmigung für den UAS-Betrieb im Rahmen eines Flugmodell-Vereins gemäß Art. 16 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (VO (EU) 2019/947) für den Sieghartskirchner Modellbauclub können sie [HIER] herunterladen.

 

Voraussetzungen für den Betrieb:

  • Versicherungsschutz: Nachweis einer gültigen Versicherung gemäß § 164 LFG.
  • Kompetenznachweis: Besitz eines gültigen Drohnenführerscheins (Weitere Informationen).
  • Kennzeichnung: Die Registrierungsnummer der Austro Control muss am Luftfahrzeug angebracht sein (Details zur Registrierung).
  • Dokumentation: Mitführen einer Erstflug-Checkliste für UAS gemäß Art. 16 VO (EU) 2019/947.

 

Flugbereich:
Der zulässige Flugbereich wird durch die weiße Begrenzung (A-B-C-D) markiert. 
Bitte beachten Sie, dass das Überfliegen der rot gekennzeichneten Bereiche strikt untersagt ist.

(Zur Vergrößerung der Kartenausschnitte bitte das jeweilige Bild anklicken.)